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Muss ich in Liften eine FFP2-Maske tragen?

In Österreich gelten in verschiedenen Gebieten verschiedene Regeln zum Tragen einer FFP2-Maske in Bergbahnen. Hier eine Übersicht.

In dem Dokument „Verordnung der Bundesministeriums Information der Wirtschaftskammer Fachgruppe Seilbahnen – Rechtliche Begründung“ ist die Lage bzgl. des Tragens von FFP-2 Masken in österreichischen Bergbahnen wie folgt erläutert:

Gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 der 3. COVID-19-MV entfällt mit der Einführung der 2G-Pflicht ab 15. November die Maskenpflicht in geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln sowie in geschlossenen Anstellbereichen von Seilbahnen.

Auf der anderen Seite gilt ab 8.11.2021 in geschlossenen Bereichen eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht (auch für Geimpfte und Genesene) überall dort, wo keine Nachweispflicht einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt. Das betrifft auch Kundenbereiche von Seilbahnen (Ticketverkauf, Souvenirshop, etc.), die deutlich vom Zutrittsbereich zur Seilbahn abgetrennt sind.

Für Personen, die die Seilbahn zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen und keinen 2G-Nachweis erbringen, besteht die Maskenpflicht (FFP2-Maske) auch über den 15.11.2021 hinaus.

FFP2_Johannes RitterFoto: Johannes Ritter

Obwohl der erste Absatz klar darauf hinweist, dass mit der 2G-Regelung die Maskenpflicht für Geimpfte oder Genesene entfällt, findet man auf den Websites der Gebiete verschiedene Regeln zum Tragen einer (FFP2)-Maske. Wir haben für euch mal die Statements der größeren Gebiete in Österreich in einer Übersicht erstellt.


Bitte beachtet dabei, dass wir uns hier auf die aktuellen Informationen der jeweiligen Websites der Bergbahnen berufen und keinerlei Anspruch auf rechtliche Gültigkeit der Angaben erheben. Die Infos können sich außerdem jederzeit ändern, schaut daher am besten noch einmal auf die jeweilige Homepage der Bergbahnen bevor ihr zum shredden fahrt.

Tirol:

Hintertux: Mit Inkrafttreten der 2-G Regelung für die Lift- und Pistenbenützung am 15.11. fällt laut behördlicher Verordnung die Maskenpflicht in allen Bereichen des Skigebietes. Wir empfehlen unseren Gästen allerdings trotzdem ausdrücklich das Tragen einer Maske!

Stubaier Gletscher: Für die Nutzung der Seilbahn- und Liftanlagen sind wir ab 15.11.2021 dazu verpflichtet, bei allen Gästen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen gültigen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) zu kontrollieren. Das Ticket ermöglicht nur dann Zutritt ins Skigebiet, wenn ein entsprechender 2G-Status nachgewiesen wird.
FFP2-Masken-Pflicht in Seilbahnen und geschlossenen Anstehbereichen.

Kaunertaler Gletscher: In allen Seilbahnen und in geschlossenen Anstehbereichen bitte auch weiterhin eine FFP2 Maske tragen (Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benötigen keine Maske).

Kitzbühel: Ein Zutritt ins Skigebiet ist ohne entsprechenden 2G-Nachweis nicht möglich. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Maskenpflicht.

Skiwelt Wilder Kaiser: In Anbetracht der nunmehr (ab 15. November 2021) vorgesehenen 2G-Pflicht bei der Benützung von Seil- und Zahnradbahnen kann (ebenso ab 15. November) vom zusätzlichen Erfordernis einer Maske abgesehen werden. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die von der 2G-Pflicht ausgenommen sind (Personen, die die Seil- und Zahnradbahn zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen).

Sölden: FFP-2 Maskenpflicht in ausgeschilderten Bereichen.

Salzburger Land:

Obertauern: Durch Einführung des 2-G Nachweises entfällt die FFP2 Maskenpflicht in geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln sowie in geschlossenen Anstellbereichen von Seilbahnen.FFP2 Maskenpflicht in allen anderen Bereichen der Seilbahnen (Skipassverkaufstellen etc.)

Kitzsteinhorn: Die FFP2-Maskenpflicht gilt bei Seilbahnen und Liften sowie in der gesamten Berggastronomie.

Flachau – Snow Space Salzburg: Das permanente Tragen einer FFP2-Maske ist in allen geschlossenen Gondeln und Liften sowie Stationen für alle ab 6 Jahren verpflichtend.

Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn: Bitte führen Sie immer eine FFP2-Maske mit und verwenden Sie diese. Das Tragen einer FFP2 Maske ist für Personen ab 14 Jahren, Masken & Schlauchschals für Personen ab 6 Jahren in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen verpflichtend.
– in geschlossenen Räumen, Stations-, Zu-/Ausstiegsbereichen sowie während der Fahrt mit den Seilbahnen/Liften (ausgenommen Schlepplifte)
– bei der Nutzung der WC-Anlagen

Hochkönig: Für den Skibetrieb gilt seit 15. November die 2G-Regel, dafür entfällt die Maskenpflicht bei der Benützung der Liftanlagen.

Vorarlberg:

Silvretta Montafon: Das Tragen einer FFP2 Maske in Bahnen, Stationsgebäuden, Anstehbereichen und Gastronomie wird empfohlen. Im Skiverleih und in Öffentlichen Verkehrsmitteln besteht FFP2-Maskenpflicht.

Damüls: ACHTUNG: FFP2 – Maskenpflicht bei allen unseren Anlagen

Steiermark:

Turracher Höhe: In allen geschlossenen Bereichen ist permanent und bis auf Widerruf eine FFP-2 Maske (Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) zu tragen. Keine Beförderung ohne vorgeschriebene Schutzmaske bei den Seilbahnen!

Planai/Schladming: Das permanente Tragen einer FFP2-Maske ist in allen geschlossenen Gondeln und Liften sowie Stationen für alle ab 6 Jahren verpflichtend.

Deutschland

In Deutschland eröffnet die Zugspitze am 19.11.2021 als erstes Gebiet. Das Statement vom 02.11.21 der Bergbahnen lautet: “

Da wir eine 3G-Regelung zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren können, gehen wir in den AGB von einer 2G-Regelung aus. Zudem muss in allen Innenräumen, Anstehbereichen (außen und innen), in den Seilbahn-Kabinen, Zügen und Liften eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden.“

Allerdings gab es heute die Meldung, dass in den Bergbahnen der Zugspitze ebenfalls die 2G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht herrschen wird.

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