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Lockdown in Österreich – ist Snowboarden möglich?

Seit heute gilt in Österreich aufgrund der hohen Inzidenz der 4. Lockdown. Manche Gebiete haben deshalb zu, andere bleiben geöffnet.

Bitte beachtet, dass wir uns hier auf aktuelle Informationen berufen und keinerlei Anspruch auf rechtliche Gültigkeit der Angaben erheben. Diese Informationen können sich jederzeit ändern, informiert euch also ausreichend, bevor ihr zum Shredden fahrt.

Das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beschreibt die Lage wie folgt:

Seit heute, dem 22.11.202, gilt in Österreich der 4. Lockdown, das heißt im ganzen Land gelten Abstandsregeln von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie ganztägige Ausgangsbeschränkungen.
Trotzdem gab es Meldungen, dass Lifte offen bleiben dürften und Skigebiete nicht schließen müssten.

Hier ein kurzer Überblick:

Allgemein gelten, wie auch in vorherigen Lockdowns in Deutschland oder Österreich, Ausnahmen von der generellen, ganztägigen Ausgangsbeschränkung. Zu diesen gehören zum Beispiel die „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ oder „berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich“. Eine weitere Ausnahme bildet der „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“. Da unter diese Ausnahme nicht nur Joggen fällt, sondern unter anderem eben auch Langlaufen, Tourengehen oder Skifahren bzw. Snowboarden, können Lifte rein rechtlich geöffnet bleiben – selbstverständlich gelten jedoch die 2G-Regeln.

Das heißt jedoch nicht, dass auch alle Skigebiete in Betrieb sind. Der Stubaier Gletscher meldet auf der eigenen Website zum Beispiel, ab dem 23.11.2021 den Betrieb eingeschränkt wieder aufzunehmen. Viele Lifte bleiben jedoch zu, auch der Stubai Zoo ist vorerst leider geschlossen. Der Hintertuxer Gletscher wird nach Aussagen der Betreiber bis voraussichtlich 12. Dezember 2021 geschlossen, genauso Sölden, der Kaunertaler sowie der Pitztaler Gletscher.

Ab 23.11.2021 wieder geöffnet haben hingegen unter anderem das Kitzsteinhorn und der Mölltaler Gletscher.

Die Einreise nach Österreich ist momentan nach wie vor nur unter Auflagen der 2,5G-Regelung möglich. 2,5G definiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgendermaßen:

  • ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Impfung
  • ein Genesungsnachweis oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologische bestätigt wurde
  • ein Absonderungsbescheid, der für eine nachweislich infizierte Person ausgestellt wurde

Kann man also unter Einhaltung von 2,5G zum Snowboarden nach Österreich?
Offiziell ist die Einreise aus einzelnen Staaten nach Österreich eben nur aus bestimmten Gründen gestattet. Touristische Reisen sind aufgrund des Lockdowns also voraussichtlich erst wieder ab dem 13.12.2021 möglich.

Wie schaut’s in Deutschland aus?
Aktuell hat die Zugspitze seit 19.11.2021 geöffnet. Unter folgenden Auflagen kann man dort auf die Piste: Für die Nutzung der Bergbahnen und Skilifte muss ein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorgelegt werden. Zudem muss in allen Innenräumen, Anstehbereichen (außen und innen), in den Seilbahn-Kabinen, der Zahnradbahn sowie Sessel- und Schleppliften eine FFP2-Maske getragen werden.

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