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Wie sinnvoll ist eine Saisonkarte in Covid-Zeiten?

Trotz ungewisser Zukunft wird es auch diesen Winter Verbundskarten für verschiedene Alpenregionen geben. Eine Übersicht, was im Worst Case mit den Pässen passiert und wie das Angebot an die Corona-Lage angepasst wird.

Freizeitticket Tirol und …

… der Plan für diesen Winter:

„Die Bergbahnen konnten bereits im Sommer sehr viele Erfahrungen sammeln und ihre Sicherheitskonzepte umsetzen. Viele Bergbahnen sind bereits Ende Mai in die Sommersaison gestartet und haben die dafür geltenden Sicherheitsmaßnahmen – Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, regelmäßiges Desinfizieren der Gondeln, Entzerrung von Menschenansammlungen durch erhöhte Frequenzen im Fahrgastbetrieb oder auch Anbieten eines Online-Ticket-Shops, Desinfektionsmittelständer für Gäste, regelmäßiges Durchlüften der Gondeln etc. – konsequent umgesetzt. Alle diese Maßnahmen gelten natürlich auch weiterhin für den Winter. Wir, als Freizeitticket Tirol, geben zum Beispiel auch jedem Kunden beim Neukauf einen Schlauchschal gratis mit, der in den Gondeln und Kassa-Bereichen sowie in den Restaurants und Skihütten als Mund-Nasen-Schutz dient.“

… Corona-bedingte Betriebspausen:

„Werden über einen Zeitraum von 14 Tagen – betrachtet über die Laufzeit des Freizeitticket Tirol – alle Seilbahnbetriebe geschlossen, erhält der Gast eine aliquote Rückvergütung des bezahlten Kartenpreises (pro Tag 1/365 des Preises). Die Rückvergütung erfolgt nach Beendigung des Gültigkeitszeitraumes des Freizeitticket Tirol (30.9. eines jeden Jahres). Im Sinne des ‚Faire Use‘-Gedankens erhält der Kunde dann keine Rückvergütung, wenn er das Freizeitticket Tirol während der Laufzeit für mindestens 20 Eintritte bei Seilbahnbetrieben nutzte.“

… mögliche Vergünstigungen aufgrund der Pandemiefolgen:

„Die vorzeitige behördliche Schließung der Freizeitbetriebe mit 15. März 2020 bedeutete für alle Betroffenen massive Einschnitte. Wir bedauern sehr, dass es wegen der COVID-19 Krise zu Einschränkungen in der Nutzung des Freizeittickets gekommen ist. Dies war nicht nur für Ticketbesitzer, sondern auch für alle Partner des Freizeitticket Tirol eine außergewöhnliche und schwierige Situation. Für die Geduld in den Wochen der Nicht- bzw. eingeschränkten Nutzung möchten wir uns herzlich bedanken. In vielen Gesprächen mit den Partnerbetrieben wurde nun eine Lösung gefunden, wie wir alle Ticketbesitzer für den Ausfall entschädigen und gleichzeitig die Unternehmen überlebensfähig bleiben können. Wir haben beschlossen, dass jeder Kunde, der aktuell ein Freizeitticket besitzt, bei erneutem Kauf für die Saison 2020/2021 eine Gutschrift in Höhe von acht Prozent erhält.“




„Allen Saison- und Jahreskarteninhabern aus der Saison 2019/2020 wird dieses Jahr eine Covid-19-Vergütung geboten.“


3TälerPass und …

… der Plan für diesen Winter:

„Alle Skiregionen hoffen auf guten Zuspruch der Kunden und sind zuversichtlich, da das Skifahren eine Freiluftsportart ist.“

… Corona-bedingte Betriebspausen:

„Hier dürfen wir auf die AGBs verweisen. Dort steht geschrieben: Sollte der Betrieb der Bergbahnen und Skilifte wegen außerordentlicher Zufälle oder wegen höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen oder Ähnliches, zur Gänze eingestellt werden, hat der Kunde einen Anspruch auf aliquote Rückerstattung des geleisteten Preises, wenn alle Bergbahnen des Kartenverbundes den Betrieb eingestellt haben und diese Betriebseinstellung mehr als die Hälfte der vorgesehenen Betriebstage (mindestens 67 Tage) in der jeweiligen Saison betrifft.“

… mögliche Vergünstigungen aufgrund der Pandemiefolgen:

„Allen Saison- und Jahreskarteninhabern aus der Saison 2019/2020 wird dieses Jahr eine Covid-19-Vergütung geboten: Aufgrund der covidbedingt verkürzten Nutzungszeit im Spätwinter erhalten Sie zehn Prozent Ermäßigung auf den Saisonkartenanteil 2019/2020 bei erneutem Kauf einer Saison- oder Jahreskarte 2020/2021. Dieses Angebot gilt im Vorverkauf. Die Tarife bleiben an sich sind wie gehabt, da wir davon ausgehen, dass eine ganze Saison gefahren werden kann.“


„Skipässe werden bei einer Pandemie-bedingten und behördlich angeordneten Schließung der Skigebiete nutzungsabhängig rückerstattet.“


Ski amadé und …

… der Plan für diesen Winter:

„Gemeinsam mit den Seilbahngesellschaften, die Teil von Ski amadé sind, haben wir ein umfangreiches Sicherheitskonzept für eine erfolgreiche Skisaison ausgearbeitet, welches die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter zum Ziel hat. Diese Konzept bzw. die Maßnahmen werden stets aktuell gehalten und sind unter skiamade.com/corona zu finden. Mit diesem Sicherheitskonzept haben wir eine gute Basis für einen möglichst uneingeschränkten Skibetrieb geschaffen und somit blicken wir zuversichtlich und mit der nötigen Vorsicht in den kommenden Winter.“

… Corona-bedingte Betriebspausen:

„Skipässe werden bei einer Pandemie-bedingten und behördlich angeordneten Schließung der Skigebiete nutzungsabhängig rückerstattet.“

… mögliche Vergünstigungen aufgrund der Pandemiefolgen:

„Alle Preise und Angebote unterliegen der jährlich üblichen Preiserhöhung von ca. drei bis 3,5 Prozent, welche sich aus der Kostensteigerung der Instandhaltung und des Betriebes der Skigebiete errechnet. Die Preisveränderung weicht aufgrund der derzeitigen Situation nicht von den üblichen Veränderungen ab.“

Snow Card Tirol und …

… der Plan für diesen Winter:

„Die Seilbahnen ergreifen alle Maßnahmen, um ein sicheres Miteinander am Berg zu gewährleisten. Für einen sicheren, störungsfreien Betrieb braucht es in großem Maße die Mitwirkung der Gäste auf dem Berg – bekanntermaßen indoors und vor allem dort, wo Menschen tendenziell eher näher zusammenrücken. Damit die Saison genossen werden kann, damit das Skivergnügen nicht getrübt und vor allem unser aller Gesundheit nicht gefährdet wird, lautet die eindringliche Bitte, die Sicherheitsregeln weiterhin zu beherzigen: Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten, Hygieneregeln einhalten.“

… Corona-bedingte Betriebspausen:

„Die SCT hat über 90 Skigebietspartner; das große Spektrum bietet viele Alternativen für eine flexible Wahl des Skigebiets. Im Falle eines flächendeckenden, dauerhaften Lock-downs – also bei einer Schließung aller 90+ SCT-Skigebiete und der Grenzen Tirols bis zum Ende der Saison – kann eine entsprechende Rückvergütung beantragt werden. Details dazu siehe AGB.“

… mögliche Vergünstigungen aufgrund der Pandemiefolgen:

„Die SCT 19/20 wurde in ihrer Gültigkeit bis August verlängert, nachdem die Kartennutzung durch den Lock-down Mitte März nicht mehr möglich war, sodass die Karte mit der Wiedereröffnung der Bergbahnen Ende Mai wieder verwendet werden konnte. Für den Fall eines vollständigen, dauerhaften Lock-downs im Winter 20/21 wurde eine Kulanzregelung geschaffen, die den Kunden eine monetäre Rückvergütung ermöglicht. Die Angebots- und auch Tarifgestaltung der SCT ist eine Gemeinschaftsentscheidung aller 90+ Seilbahnpartner, die Mitglieder der SCT sind.“


„Vor dem Hintergrund eines nun erheblich gestiegenen Aufwandes für die Skigebiete ist eine Anpassung nach unten nicht möglich.“


Superschnee-Karte, Allgäu Gletscher Card, Allgäu365+ und …

… der Plan für diesen Winter:

„Die Bergbahnen im Allgäu, Kleinwalsertal und Tannheimer Tal haben jetzt im Sommerbetrieb Erfahrungen mit ihren Hygienekonzepten gesammelt, diese verfeinert und fühlen sich gut gerüstet für die Wintersaison. Natürlich weiß niemand, wie sich das Ansteckungsgeschehen im Alpenraum entwickeln wird, und ob es erneut zu flächendeckenden Reisebeschränkungen und behördlich angeordneten Betriebsschließungen kommt, aber die Skigebiete schauen trotzdem positiv auf die kommende Saison.“

… Corona-bedingte Betriebspausen:

„Bei uns gibt es folgende Regelung für Saison und Jahreskarten:

Am heutigem Tag weiß Niemand, wie sich die Covid-19 Situation im kommenden Winter entwickeln wird. Daher gibt es jetzt eine Entscheidungshilfe zum Erwerb einer Saison- oder Jahreskarte Superschnee, Allgäu Gletscher Card oder Allgäu365+.

Die Bergbahnen garantieren den Kunden eine Rückvergütung unter diesen Bedingungen: Wenn aufgrund einer behördlichen Covid-19 Anordnung alle Anlagen* schließen müssen und Kunden ihre Saison-/Jahreskarte weniger als 20 Tage genutzt haben, bekommen sie je ungenutzten Tag 1/19 des Kaufpreises zurück.“

Z.B. 15 Skitage genutzt: = ¼ des Kaufpreises wird erstattet

Z.B. 10 Skitage genutzt: = ½ des Kaufpreises wird erstattet

* Diese Regelung gilt nur bei einer Schließung aller Anlagen im Verbund aufgrund einer behördlichen Covid-19 Anordnung.

… mögliche Vergünstigungen aufgrund der Pandemiefolgen:

„Nein. Vor dem Hintergrund eines nun erheblich gestiegenen Aufwandes für die Skigebiete ist eine Anpassung nach unten nicht möglich. Darüber hinaus ist in unseren Skigebieten ja auch das Skierlebnis für unsere Gäste in keiner Weise eingeschränkt.“

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